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   BFH, 20.12.1990 - XI R 2/85   

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https://dejure.org/1990,4535
BFH, 20.12.1990 - XI R 2/85 (https://dejure.org/1990,4535)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1990 - XI R 2/85 (https://dejure.org/1990,4535)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - XI R 2/85 (https://dejure.org/1990,4535)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Annahme einer rechtlichen Einheit bei Erbfall und Erbauseinandersetzung im Einkommensteuerrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BFH, 20.12.1990 - XI R 2/85
    Wie der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Beschluß vom 5. Juli 1990 GRS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) entschieden hat, bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung im Einkommensteuerrecht keine rechtliche Einheit; Ausgleichszahlungen eines Erben im Rahmen der Erbauseinandersetzung und Aufwendungen für den Erwerb des Erbanteils eines Miterben führen beim Leistenden grundsätzlich zu Anschaffungskosten.

    Sämtliche Urteile sind Nachfolgeentscheidungen mit verschiedenen Varianten zu den Beschlüssen des Großen Senats GrS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) und GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847).

  • BFH, 09.07.1985 - IX R 49/83

    Einkommensteuerliche Behandlung der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen

    Auszug aus BFH, 20.12.1990 - XI R 2/85
    Der Große Senat hat insoweit die Rechtsprechung des IX. Senats (Urteile vom 9. Juli 1985 IX R 49/83, BFHE 144, 366, BStBl II 1985, 722, und vom 22. September 1987 IX R 15/84, BFHE 151, 143, BStBl II 1988, 250) bestätigt, als ein entgeltlicher Erwerb in dem Umfang gegeben ist, in dem der Wert des Erlangten den Wert des Erbanteils des übernehmenden Erben übersteigt und dieser hierfür Ausgleichszahlung leisten muß.

    Bei einer Teilauseinandersetzung bleibt - insoweit entgegen den Ausführungen in BFHE 144, 366, BStBl II 1985, 722 - der Wert des Anteils des übernehmenden Erben am Restnachlaß unberücksichtigt.

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 20.12.1990 - XI R 2/85
    Sämtliche Urteile sind Nachfolgeentscheidungen mit verschiedenen Varianten zu den Beschlüssen des Großen Senats GrS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) und GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847).
  • BFH, 09.07.2013 - IX R 43/11

    Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb

    Der BFH hat schon in früheren Entscheidungen solche Nebenkosten bei teilentgeltlichen Erwerben nicht in einen unentgeltlichen und einen entgeltlichen Anteil aufgeteilt, sondern in voller Höhe als Anschaffungs(neben)kosten beurteilt (BFH-Urteile vom 20. Dezember 1990 XI R 2/85, BFH/NV 1991, 383; vom 24. April 1991 XI R 5/83, BFHE 164, 352, BStBl II 1991, 793; vom 11. September 1991 XI R 4/90, BFH/NV 1992, 169), weil sie der Überführung eines bebauten Grundstücks von der fremden in die eigene Verfügungsmacht dienten.
  • FG Münster, 25.10.2011 - 13 K 1907/10

    Anschaffungsnebenkosten auch bei unentgeltlichem Erwerb abzugsfähig!

    Eine Aufteilung der Nebenkosten auf den entgeltlichen und den unentgeltlichen Teil des Rechtsgeschäfts solle daher nicht erfolgen (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1990 XI R 2/85, BFH/NV 1991, 383; vom 11. September 1991 XI R 4/90, BFH/NV 1992, 169; vom 10. Oktober 1991 XI R 1/86, BStBl II. 1992, 239).
  • BFH, 24.03.1993 - X R 25/91

    Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb

    Entgegen der Auffassung von Meyer (Finanz-Rundschau - FR - 1991, 717) und Schmidt/Drenseck (Einkommensteuergesetz, 11. Aufl., § 10 e Anm. 9 g) folgt aus dem BFH-Urteil vom 20. Dezember 1990 XI R 2/85 (BFH/NV 1991, 383) nicht, Vorkosten seien trotz teilentgeltlichen Erwerbs in voller Höhe abziehbar.
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